DSP Defensiv Self Protection

Eigenschutz bedeutet, zuerst sich und dann den Gegner im Griff zu haben

Pfefferspray in Deutschland

Geschrieben von Christian Flury • Samstag, 15. November 2008 • Kategorie: Gastbeiträge

Die rechtliche Situation der Handhabung von Pfeffersprays in Deutschland
ist schwierig weil eigentlich ungeregelt. Zur Besserung dieser Situation
hat das neue „Schnellschuss“ – Waffengesetz sicherlich
nicht beigetragen. Im Moment stellt sich die Rechtslage wie folgt dar
:


In Deutschland hergestellte Pfeffersprays werden als „Spray zur
Tierabwehr“ hergestellt und gekennzeichnet. Das heißt, der
bestimmungsgemässe Gebrauch gilt der Abwehr von Tieren. Als solches
unterliegen diese Produkte nicht dem Waffengesetz, da sie gemäß
§1 des WaffG ( vom 11.10.2002 ) nicht als Waffe eingestuft werden.
Im § 1 Abs. 2 Waffengesetz ( WaffG ) wird der Begriff der Waffe wie
folgt geregelt :


(2) Waffen sind


1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und


2. tragbare Gegenstände,


a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und
Stoßwaffen;


Demnach entfällt die Einstufung von so genannten „Reizstoffsprühgeräten“
als Waffe erst einmal grundsätzlich. Dennoch kennt das deutsche WaffG
auch Reizstoffsprühgeräte und definiert diese in der Anlage
01 Unterabschnitt 2 „ Tragbare Gegenstände “ wie folgt
:


Gegenstände,


1.2.2 aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden,
die eine Reichweite bis zu 2 m haben (Reizstoffsprühgeräte),


1.2.3 bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen


a) eine angriffsunfähig machende Wirkung durch ein gezieltes Versprühen
oder Ausstoßen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder


b) eine gesundheitsschädliche Wirkung durch eine andere als kinetische
Energie,… hervorgerufen werden kann.



Daraus schlussfolgernd könnte man zu der Überzeugung gelangen,
dass Pfeffersprays ja nun doch waffenrechtlich geregelt sind. Dies stimmt
und stimmt auch wieder nicht. Der eigentliche Knackpunkt liegt in der
Definition „…bei Menschen eine angriffsunfähig machende
Wirkung…“.


Da aber die meisten Hersteller ihre Pfeffersprays ausdrücklich als
Spray zur Tierabwehr definieren, fallen sie explizit nicht in die Regelung
des deutschen WaffG.



Interessant ist im Zusammenhang mit Reizstoffsprühgeräten nach
WaffG, dass hier von einem Prüfzeichen des BKA ( Bundeskriminalamt
) / PTB ( Physikalisch – Technische – Bundesanstalt ) die
Rede ist welches es für Pfeffersprays nicht gibt.


Demnach kann es auf dem deutschen Markt auch keine Pfeffersprays geben,
die zum Einsatz gegen Menschen zugelassen sind. Wenn dem so ist, wieso
führen dann selbst deutsche Polizisten ein dienstlich gestelltes
Pfefferspray mit sich ? Haben deutsche Polizisten mehr Konfrontationen
mit Tieren als andere?


Nein sicherlich nicht ! Pfeffersprays im Polizeieinsatz sind Berechtigten
im Sinne des § 55 WaffG, also Polizei, Zollverwaltung u.drgl. vorbehalten.
Diese sind auf dem deutschen Markt auch nicht legal erhältlich. Bei
den hier gehandelten Pfeffersprays handelt es sich, wenn auch äußerlich
meist ähnlich, um Pfeffersprays mit einer anderen Zusammensetzung.


Pfefferspray in der Hand von Zivilbürgern wird natürlich zur
Tierabwehr angeschafft. Die dann eventuelle Handhabung gegen Menschen
erfolgt ausschließlich im Rahmen der im § 227 Bürgerliches
Gesetzbuch ( BGB ), §32 Strafgesetzbuch ( StGB ) und im §15
Ordnungswidrigkeitengesetz ( OWiG ) geregelten Notwehr. Diese Paragraphen
sagen übereinstimmend aus, dass man sich gegen einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit,
mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erwehren darf. Pfefferspray
wird in diesem Zusammenhang als eines der mildesten und effektivsten Mittel
der Zurwehrsetzung angesehen.


Da diese Paragraphen nicht nur für Polizisten sondern für alle
auf dem Gebiet der BRD lebenden Menschen gelten, kann jeder uneingeschränkt
Pfefferspray zur Tierabwehr mit sich führen.

Der Author:

Ingo Romeike – Deistler
Werkschutzmeister, MK
Wirtschaftsdienst GmbH


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Aikido

Geschrieben von Christian Flury • Montag, 10. November 2008 • Kategorie: Gastbeiträge


Aikido ist eine moderne, defensive Kampfkunst aus Japan. Aikido ist aber auch ein alles umfassender Ausgleichssport. Und Aikido macht Spass. Frauen und Männer trainieren gemeinsam. Es gibt keine Gewichtsklassen und (im klassischen Aikido) keine Wettkämpfe. Aikido ist aktive Abkehr von jeder Gewalt und trotzdem, oder gerade deswegen, auch eine sehr überzeugende Kunst der Selbstverteidigung.

Aikido wurde Anfang des letzten Jahrhunderts vom Japaner Morihei Ueshiba entwickelt, den die Aikidokas (Aikido-Ausübende) respektvoll O-Sensei (Grossmeister) nennen. Philosophie und Techniken des Aikido basieren auf der Einsicht, dass direkte Konfrontation und Wettkampf meist zu Gunsten des physisch Stärkeren ausgehen. Aikido eignet sich nicht für “Schläger” und auch nicht für Leute, die sich ganz schnell ein paar “Tricks” zur Selbstverteidigung aneignen wollen. Im Aikido gibt es keine Wettkämpfe.

Das regelmässige Aikido-Training erhält die Übenden fit, effizient und jung, stärkt das Selbstvertrauen und macht Körper und Geist flexibler.

Aikido lehrt einen, sich nicht von Problemen und Agressionen in Kampf und Konfrontation überrennen zu lassen, sondern die Möglichkeiten der Situation geschickt zum eigenen Vorteil zu nutzen - ohne Muskelkraft.

Schlussendlich ist Aikido aber auch eine sehr effiziente Verteidigungskunst. Wer Aikido lange genug übt, wird damit in der Lage sein, sich in schwierigen Situationen zu behaupten.

Aikido ist aber keinesfalls eine Methode, um rasch ein paar Tricks zu ergattern, um sich damit herumprügeln zu können.
Die Tatsache, dass man im Aikido mit Herz und Köpfchen anstatt mit Muskeln und Kampf auf die gegebene Situation antwortet, macht diese Kampfkunst in ganz besonderem Mass geeignet auch für Menschen, denen keine grossen Körperkräfte zur Verfügung stehen. Frauen, ältere Leute und selbst Kinder sind in der Lage, sich gegen Angreifer, die viel grösser und schwerer als sie selber sind, durchzusetzen.

Dieser Artikel über Aikido wurde uns freundlicherweise von Aikidolink zur Verfügung gestellt.

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Personenschützer in Deutschland

Geschrieben von Christian Flury • Samstag, 8. November 2008 • Kategorie: Gastbeiträge

Selbst aus einer Behörde kommend möchte ich hier nur relativ kurz auf den Bereich des behördlichen Personenschutzes eingehen und den privaten Sicherheitsbereich und seine diversen Facetten in diesem Bericht deutlich mehr heraus stellen.

Im Bereich der Behörden in der Regel müssen die potentiellen Bewerberinnen und Bewerber für eine Verwendung im Personenschutz ein ausgeprägtes Eignungs- und Auswahlverfahren durchlaufen, welchem dann eine mindestens sechsmonatige, sehr umfangreiche Ausbildung folgt.

Diese Ausbildung umfasst, neben umfangreichen theoretischen Grundlagen vor allem ausgeprägte praktische Übungen in den Bereichen Schutzbegleitung, Aufklärung, Selbstverteidigung und umfangreiches Waffentraining.

Im behördlichen Bereich werden

Personenschützer

/-innen bei der Militärpolizei, der Bundespolizei (BGS), dem Bundeskriminalamt (Personenschutzgruppe zum Schutz gefährdeter Personen aus Politik und öffentlichem Leben und Zeugenschutzprogramme) sowie den Landespolizeien (hier zumeist zum Schutz Angehöriger der jeweiligen Landesregierung sowie zum Zeugenschutz) eingesetzt.

Der Einsatz von Personenschützern bei Behörden erfolgt, nach durchlaufener Ausbildung und Einsatz in einer Personenschutzgruppe, aufgrund von vorher akribisch durchgeführten Gefährdungsanalysen. Diese Analysen werden wiederum von Spezialisten durchgeführt, welche sich sowohl mit internationalen terroristischen als auch wirtschaftlichen Bedrohungspotentialen beschäftigen und entsprechende Gefährdungseinstufungen vornehmen. Nach diesen Vorgaben werden dann, ebenfalls wieder von speziell geschulten Fachleuten, auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Schutzkonzepte entwickelt, die dann von den (in den Medien als Ring um die gefährdete Person sichtbaren) Personenschutzgruppen der Behörden umgesetzt werden.

Dieses Bild und wohl auch einige gut gemachte Hollywoodstreifen mit Costner, Eastwood und Co. machen dieses Aufgabenfeld für Privatleute so interessant.

Bodyguard zu sein ist offenbar nach wie vor der Traum der meisten Menschen, die im Bereich des privaten Sicherheitsgewerbes in Deutschland arbeiten möchten.

Die Vorstellung als Personenschützer entweder die Stars und Sternchen aus Musik und Kunst zu beschützen oder für Vorstände und Aufsichtsräte der Großindustrie tätig zu sein ist nach wie vor die Idealvorstellung der weitaus meisten Bewerberinnen und Bewerber der privaten Sicherheitsunternehmen.

Diese Vorstellung ist nicht nur eine völlig falsche, sondern wird zudem noch von mehr oder weniger seriösen Unternehmen dazu benutzt, potentielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren.

Allzu oft wird mit völlig falschen Versprechungen geworben, denn eigentlich werden nur „normale“ Sicherheitsmitarbeiter gesucht, die im Bereich des Objektschutzes, als Empfangsmitarbeiter oder Kaufhausdetektive zum Einsatz kommen sollen.

Leider belegen die Umsatzzahlen der deutschen Sicherheitsunternehmen nach wie vor, dass der Bereich des Personenschutzes mit einem Umsatzvolumen von etwa einem Prozent des Gesamtumsatzes des deutschen Sicherheitsgewerbes nicht zu den „Topsellern“ zählt.

Eine Position als Personenschützer zu finden, dürfte also für die allermeisten Interessierten im Bereich der Fiktion liegen oder aber mit einem der ebenfalls begehrten „Sechser im Lotto“ zu vergleichen sein.

Trotzdem steigt das Angebot privater Ausbildungsinstitute im Bereich des Personenschutzes ständig und den potentiellen Kunden werden zum Teil großartige Karrieremöglichkeiten versprochen. Einhalten kann diese Versprechen leider kaum einer der Anbieter. In diesem Pool an möglichen Ausbildungsinstituten werden Lehrgänge von Wochenendlänge bis hin zu 12 Wochen (sowohl im Inland wie auch im Ausland) angeboten und es wird mit allerlei interessanten Inhalten wie Schießen mit Kalschnikow Sturmgewehren oder anderen, vollautomatischen Feuerwaffen geworben.
Leider hat die tägliche Routine eines Personenschützers gerade damit recht wenig zu tun.

Im Bereich der Ausbildung privater Personenschützer wird leider immer noch nach dem Motto vorgegangen, je mehr Action desto besser. Nicht das diese Lehrgänge vielleicht nicht auch einige vernünftige Inhalte bieten würden. Es ist jedoch sehr stark anzuzweifeln, dass hier auch nur ansatzweise auf die täglichen Einsatzbedürfnisse des modernen Personen- und Begleitschutzes hin ausgebildet wird. Aus meiner Sicht wird hier eher der „Action-Nerv“ des unbedarften (und im Hinblick auf tatsächliche Brauchbarkeit des Kurses sehr kurzsichtigen) Bewerbers gezielt, um mit einem vollkommen an der Praxis vorbei laufenden Kurs möglichst viel Profit zu machen.

Es werden hier Preise für die Kursteilnahmen von € 300.- für einen Wochenendkurs bis hin zu mehr als € 10.000.- für einen mehrwöchigen Kurs im Ausland berechnet. Hierzu kommen natürlich noch die Kosten für die An- und Abfahrt, Unterkunft, Verpflegung und so sind selbst bei Kursen im Inland schnell mehrere Tausend Euro fällig. Drastische Zahlen für kaum vorhandene Stellen.
Trotzdem finden sich immer wieder unzählige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich das Geld zusammen sparen und von einer Stelle als Personenschützer/-in träumen.

Einen festen Job im Bereich des Personenschutzes finden jedoch die Wenigsten. Der Bedarf ist weltweit leider doch nicht so groß, dass nach Vorlage eines, wie auch immer aussehenden Zertifikates, eine Stelle ergattert werden kann. Wenn überhaupt, berichten die Teilnehmer solcher Seminare immer wieder, ist ab und an einmal ein Kurzzeitauftrag zu erhaschen. Und der bringt dann noch lange nicht die Ausgaben wieder herein, die für die eigene Ausbildung investiert wurden.

Leider ist es eben nicht sehr werbewirksam, mit den tatsächlichen Planungsabläufen, täglichen Routinen und immer wiederkehrenden Vorbereitungen eines abzusichernden Tagesablaufes einer tatsächlich gefährdeten Person Kunden für eine Lehrgangsteilnahme zu interessieren.

„Action sell´s well“ – sagte einmal ein mir gut bekannter Ausbilder behördlicher Personenschützer in Kanada. Im gleichen Atemzug sagte er aber auch: „But if it comes to action during a mission, you definitely screwed up the mission.“

Aus meiner Sicht stellt das größte Problem im Bereich Personenschutz jedoch die nach wie vor nicht vorhandene, einheitliche Qualifikation der einzelnen Personenschützer dar.

Lediglich in der Schweiz und in Großbritannien gibt es einen bundesweiten und –einheitlichen Ausbildungsstandard für den Berufszweig Personenschützer. Leider jedoch ohne einen tatsächlichen Markt bedienen zu können, da nach wie vor weder in der Schweiz noch in England oder auch in Österreich kaum private (und behördliche) Aufträge für Personen- und Begleitschutz vorhanden sind.

In der Bundesrepublik dagegen sind wir von einem einheitlichen und bundesweit anerkannten Ausbildungs- und Qualifikationsstandard für den Bereich Personenschutz meilenweit entfernt. Es gibt zwar einige Industrie- und Handelskammern, die in Zusammenarbeit mit privaten Bildungsträgern spezielle Zertifikatslehrgänge anbieten. Keiner dieser Lehrgänge ist jedoch bundesweit anerkannt.

Der seit knapp zwei Jahren eingeführte, neue Ausbildungsberuf der „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ gibt zwar grundsätzlich die Möglichkeit, die Spezialrichtung „Personen- und Werteschutz“ für die Abschlussprüfung einzuschlagen. Jedoch bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass hier eine bundesweite Personenschutzausbildung mit entsprechender Anerkennung geschaffen wurde.

Nur die wenigsten Ausbildungsbetriebe lassen das Ausbildungsverhältnis ihres Auszubildenden im Bereich des Personen- und Werteschutzes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eintragen. Gründe hierfür dürften sowohl in den mangelnden Personenschutzaufträgen sowie vor allem in den nicht vorhandenen Kenntnissen der Ausbildungsbetriebe liegen.

Wie von vielen Fachleuten der deutschen Sicherheitsbranche nach wie vor angeprangert, bieten nach wie vor alle möglichen Sicherheitsunternehmen Personenschutzdienstleistungen an, ohne tatsächlich qualifiziert zu sein und vor allem zumeist ohne tatsächliche Ausbildungs- bzw. Einsatzerfahrung zu besitzen.

Tja, und hier tun mir persönlich dann noch die Kunden leid, die eigentlich keine Möglichkeit haben, anhand bestehender Qualitätsmerkmale einen tatsächlich auch für die Dienstleistung „Personen- und Begleitschutz“ qualifizierten Dienstleister von einer „Luftnummer der Branche“ zu unterscheiden.

Nur so (und natürlich durch die wahnsinnigen Dumpingpreise der Billiganbieter) ist es zu erklären, dass nach wie vor Aufträge an Unternehmen gehen, die eigentlich nicht in der Lage sind, eine professionelle Arbeit durchzuführen.

Oder glauben Sie allen Ernstes, dass Costner´s Kevin für € 29.- die Stunde auf die liebe Whitney Houston aufgepasst hätte???????

Der Author:

Michael Radner
Geschäftsführer
Defensive Tactics Ltd.
Close Protection Service

Alt-Köpenick 4
D-12555 Berlin

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